Allgemeine Geschäftsbestimmungen
An- und Abreise
Stellplätze sind mindestens über eine Nacht mietbar. Die Anreise hat am gebuchten Tag nicht vor 13:00 Uhr zu erfolgen. Die Abreise muss am letzten Tag der Buchung bis 12:00 Uhr erfolgen.
Platzzuweisung
Stellplätze werden im Reservierungskalender gebucht und vergeben. Direkt anreisende Wohnmobilfahrer müssen vor der Platzauswahl zuerst im Reservierungskalender nach freien Kapazitäten schauen. Es ist darauf zu achten in der angegebenen Markierung zu bleiben. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnmobilen und deren Zubehör. Die nicht parzellierten Stellplätze auf der Ausweich-Wiese werden nur vom Stellplatzbetreiber vergeben.
Hausrecht
Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Kinder unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Platz nutzen.
Bäder dürfen nur von Stellplatzmietern benutzt werden, die ein Bad gebucht haben. Es ist untersagt den Zugangscode der Sanitäranlagen weiterzugeben oder einen Zugangscode von anderen anzunehmen und zu benutzen. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis geahndet werden.
Hunden und sonstigen Haustieren ist der Zugang zu den Sanitäranlagen untersagt.
Pflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes mit all seinen Einrichtungen, Beachtung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten zusätzlichen Personen. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt. Einzige Ausnahme ist die gemietete Parzelle. Zum „Gassi gehen wird der Campingplatz grundsätzlich verlassen (Hundekot- Beseitigung ist Pflicht)!
Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- und Stromversorgung entstehen, sowie die Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außerhalb des Campingplatzes befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Campingplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.
Hunde / Haustiere
Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände. Mehr als maximal 4 Hunde pro Wohnmobil sind nicht erlaubt.
Verhaltensinformationen COVID 19
Zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen und unseren Mitarbeitern, bitten wir um die Einhaltung der Hygieneregeln. Gäste, welche sich in Quarantäne oder in häuslicher Isolierung aufgrund COVID 19 befinden, oder Anzeichen einer Infizierung aufweisen, ist die Anreise strikt untersagt!
Allgemeine Nutzungspflicht
Ein Campingstellplatz ist mit maximal 6 Personen belegbar, inkl. Möglicher angemeldeter Besucher.
Tagesbesucher werden geduldet.
Alle Tagesbesucher sind vom Gastcamper in der Rezeption anzumelden und haben die Tagesgebühr von 2,50 € zu entrichten. Es dürfen nur angemeldete Personen den Campingplatz betreten und benutzen. Den Besuchern ist das Befahren des Campingplatzes, mit ihrem Fahrzeug, nicht gestattet.
Musik
Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt eine „Null-Bass-Toleranz“. Dies bedeutet, dass alle Musikanlagen (auch Autolautsprecher oder Musik-Boxen), zu jeder Tageszeit, grundsätzlich verboten sind. Musik darf ausschließlich über ein Smartphone abgespielt werden, da laute & basslastige Musik prinzipiell nicht gestattet ist.
Grillen
Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Campingplatz nicht gestattet. Das Betreiben zugelassener Holzkohlegrill mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet. Bei längeren Trockenperioden ist das Feuermachen nicht gestattet.
Mediendaten / Datenschutz
Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
Stornieren von Reservierungen
Es ist grundsätzlich bei Stornierungen der Stellplatz-Reservierung keine Auszahlung des Buchungsbetrags möglich.
Unter folgenden Bedingungen ist eine Gutschrift des eingezahlten Betrags, für eine Stellplatzbelegung eines anderen Datums innerhalb eines Jahres, möglich. Das Jahr beginnt mit dem Datum der stornierten Buchung.
Für Stornierungen die bis 4 Wochen vor Antritt erfolgen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 5,-€ pro Stornierung, bis 7 Tage vor dem Reservierungsdatum erheben wir eine Gebühr von 10,-€ pro Stornierung. Innerhalb der letzten 7 Tage ist eine Stornierung/Umbuchung und die damit verbundene Gutschrift nicht mehr möglich.
Die Stornierungsgebühr wird direkt von der Gutschrift-Summe abgezogen.
Die neue Stellplatzbelegung muss über den Betreiber erfolgen. Eine neue Buchung die über das System getätigt wird, kann nicht verrechnet werden.
Kosten, die über dem vorhandenen Guthaben liegen, werden vom Gast vor Ort bezahlt. (Bar oder per EC)
Ein Restguthaben kann nicht ausbezahlt werden, jedoch mit Sauna oder Whirlpool usw. verrechnet werden.
Die Gutschrift besteht aus der eingezahlten Geldsumme abzüglich der Bearbeitungsgebühr. Beim Einlösen der Gutschrift gelten die dann aktuellen Preise. Wer also 3 Nächte in der Nebensaison gebucht und storniert hat, hat kein Anrecht auf 3 Nächte in der Hauptsaison.
Nach einer eventuellen Preiserhöhung muss die Restsumme vor Ort beglichen werden.
Preise
Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzinhabers.
Irrtümer
Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
Salvatorische Klausel
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
Schlussbestimmungen
Der Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch das Befahren des Campinggeländes die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Wenn der Stellplatzgast die Stellplatzgebühr nicht oder nicht ausreichend bezahlt, sind eine Aufwandspauschale von 25 Euro/pro Tag und weitere anfallende Kosten zur Abfrage des amtlichen Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt fällig.