Allgemeine Geschäftsbestimmungen 


An- und Abreise

Stellplätze sind mindestens 24 Stunden mietbar. An- und Abreisetermine sind nicht verbindlich.

Platzzuweisung

Gäste suchen sich die Stellplätze selber aus. Es ist darauf zu achten in der angegebenen Markierung zu bleiben. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnmobilen und deren Zubehör. 

Hausrecht

Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Kinder unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Platz nutzen.

Sanitäranlagen 

Bäder dürfen nur vom Stellplatzmieter benutzt werden. Es ist untersagt den Zugangscode der Sanitäranlagen weiterzugeben. 

Pflichten

Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Beachtung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt (Hundekot- Beseitigung ist Pflicht)!

Haftung

Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- und Stromversorgung entstehen, sowie die Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außerhalb des Campingplatzes befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Campingplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

Hunde / Haustiere

Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände

Verhaltensinformationen COVID 19

Zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen und unseren Mitarbeitern, bitten wir um die Einhaltung der Hygieneregeln.

Gäste, welche sich in Quarantäne oder in häuslicher Isolierung aufgrund COVID 19 befinden, oder Anzeichen einer Infizierung aufweisen, ist die Anreise strikt untersagt!

Allgemeine Nutzungspflicht 

Ein Campingstellplatz ist mit maximal 6 Personen belegbar, inkl. möglicher Besucher. 


Tagesbesucher (der Gastcamper)

Tagesbesucher werden geduldet. 

Alle Tagesbesucher sind vom Gastcamper in der Rezeption anzumelden und haben die Tagesgebühr von 2,50 € zu entrichten. Es dürfen nur angemeldete Personen den Campingplatz betreten und benutzen. Den Besuchern ist das Befahren des Campingplatzes, mit ihrem Fahrzeug, nicht gestattet.

Musik

Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt eine „Null-Bass-Toleranz“. Dies bedeutet, dass alle Musikanlagen (auch Autolautsprecher oder Musik-Boxen), zu jeder Tageszeit, grundsätzlich verboten sind. Musik darf ausschließlich über ein Smartphone abgespielt werden, da laute & basslastige Musik prinzipiell nicht gestattet ist.

Grillen

Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Campingplatz nicht gestattet. Das Betreiben zugelassener Holzkohlegrill mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet. Bei längeren Trockenperioden ist das Feuermachen nicht gestattet.

Mediendaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

Reklamationen

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen

Preise

Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzinhabers.

Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Salvatorische Klausel

Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

Schlussbestimmungen

Der Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch das Befahren des Campinggeländes die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Wenn der Stellplatzgast die Stellplatzgebühr nicht oder nicht ausreichend bezahlt, sind eine Aufwandspauschale von 25 Euro/pro Tag und weitere anfallende Kosten zur Abfrage des amtlichen Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt fällig.